Samstag, 4. Februar 2012

Stadtteilausschuss Vill - eine Utopie?

Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck idF LGBl Nr. 121/2011 regelt in § 2 das Gemeindegebiet, wonach das Gebiet der Landeshauptstadt die Katastralgemeinden Innsbruck, Wilten, Pradl, Hötting, Amras, Mühlau, Arzl, Vill und Igls umfasst. Gemäß § 2 Abs 2 bildet jede Katastralgemeinde einen Stadtteil, Vill ist demnach ein selbständiger Stadtteil von Innsbruck.

Gemäß § 30a Abs 1 kann für Stadtteile iSd § 2 Abs 2 ein Stadtteilausschuss eingerichtet werden. Dessen Aufgaben und Rechte regelt § 30a Abs 2, die Funktionsperiode beträgt gemäß Abs 3 sechs Jahre. Sie endet jedenfalls mit dem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates.
Gemäß § 30a Abs 4 hat der Gemeinderat durch Verordnung nähere Regelungen über die Stadtteilausschüsse zu erlassen, insbesondere über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Auflösung und ihre Zusammensetzung und die Bestellung ihrer Mitglieder.

Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Gemeinderat mit der Verordnung vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, Gebrauch gemacht.

Die Bestimmungen über Einrichtung und Auflösung findet man in § 2 dieser Verordnung.

Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger, der seinen Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil hat, kann demnach schriftlich die Einrichtung eines Stadtteilausschusses anregen. Diese Anregung muss von mindestens 15% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil mit eigenhändiger Unterschrift unterstützt werden.

Wenn eine solche Anregung mit den Unterstützungsunterschriften vorliegt, hat der Bürgermeister durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel während zweier Wochen sowie in geeigneter Weise im betreffenden Stadtteil kundzumachen, dass es allen wahlberechtigten Gemeindebürgern mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil freisteht, sich dem Wunsch nach Einrichtung eines Stadtteilausschusses binnen vier Wochen vom Tag der Kundmachung an, durch Eintragung ihres Vornamens, ihres Familien- bzw. Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wohnadresse, in eine bei der Stadt aufgelegte Liste anzuschließen.

Wenn sich im Anschluss daran der Anregung innerhalb der vierwöchigen Frist 30% der wahlberechtigten Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz im betreffenden Stadtteil angeschlossen haben, hat der Gemeinderat binnen angemessener Frist die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben.

Wenn schließlich bei der Wahl der von der wahlberechtigten Bevölkerung des Stadtteiles gewählten Mitglieder des Stadtteilausschusses zumindest eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben ist, so hat der Gemeinderat – verpflichtend - mit Beschluss festzulegen, dass für den betreffenden Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.

So weit dürfte die neue Rechtslage einigen schon bekannt sein, da Igls mit dieser Regelung ja schon konfrontiert ist und die Herausforderung offensichtlich mustergültig bewältigen kann.

Für Vill bietet sich damit die Chance, über die in der Vergangenheit viel gesprochen und lamentiert worden ist. Bislang war man ja mehr oder weniger vom Wohlwollen der Politik abhängig, ob Stadtteile einen Stadtteilausschuss erhalten oder nicht.
Mit dem neuen Stadtrecht liegt es aber in unserer eigenen Hand, dieses Ziel zu erreichen.

Erforderlich ist lediglich die Anregung und Initiative eines/einer Einzelnen, der/die imstande sein muss, 15% der Wahlberechtigten für Unterstützungserklärungen zu gewinnen. Wenn diese Hürde geschafft würde, müssten sich innerhalb der 4-wöchigen Frist weitere 15% dieser Anregung anschließen.
Damit hätte dann der Gemeinderat zwingend die Wahl der Mitglieder des Stadtteilausschusses auszuschreiben, wobei 10 Mitglieder gewählt werden müssen.
Dass es endgültig zur Einrichtung eines „Stadtteilausschusses Vill“ (klingt schon einmal gut...) käme, hängt schließlich davon ab, dass bei der Wahl zum Stadtteilausschuss mindestens eine Wahlbeteiligung von 75% der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl in Vill gegebenen Wahlbeteiligung geschafft wird.

[Aktualisierung vom 20.6.2012]
Um sich das Ganze besser vorstellen zu können, habe ich mir die entsprechenden Zahlen der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2012 für Vill herausgesucht. Dabei handelt es sich also jetzt um die aktuellen Zahlen, um zu zeigen, in welchen Dimensionen sich so eine Initiative bewegen muss.

In Vill (Wahlsprengel 700) waren 2012 insgesamt 434 Personen wahlberechtigt; von ihnen haben 280 Wahlberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 64,5% entspricht.

Umgerechnet heißt das:
  • Für eine Anregung wären auf Basis dieser Zahlen 65 Unterstützungsunterschriften erforderlich (15% der 434 Wahlberechtigten)
  • Innerhalb der 4-wöchigen Auflage der Liste bei der Stadt müssten weitere 65 Unterschriften gewonnen werden (in Summe hätten dann 30% der 434 Wahlberechtigten die Einrichtung eines Stadtteilausschusses unterstützt)
  • An der Wahl zum Stadtteilausschuss müssten sich dann zumindest 210 Wahlberechtigte (75% der 280 Wähler bei der GR-Wahl 2012) beteiligen, womit die Einrichtung des Viller Stadtteilausschusses realisiert wäre.
Das Ziel ist also nicht utopisch, sollte tatsächlich ein Bedürfnis nach der Einrichtung eines eigenen Viller Ausschusses bestehen.

Mein Beitrag soll ein Anstoß sein, sich das zu überlegen.

2 Kommentare:

  1. Diese Idee finde ich absolut überlegenswert. Ich bin sicher, dass so ein Stadtteilausschuss die Interessen der Viller im Rahmen der Stadtverwaltung mit mehr Nachdruck vertreten könnten.

    AntwortenLöschen
  2. Auch ich finde diese Anregung sehr gut. Denn schon leiden wir durch enge und eintönige Verbauung unter der innsbrucker Direktive. Diese schadet unserem dörflichen und liebenswerten Charakter.

    AntwortenLöschen